Antrag & Zertifikat
Welche Regeln gelten für die Mietkaution in der Schweiz?
Das Gesetz verlangt keine Kaution, aber fast alle Vermieter:innen verlangen eine. Bei Wohnräumen darf sie höchstens drei Monatsmieten betragen (Art. 257e OR). Die Kaution wird entweder auf einem Sperrkonto hinterlegt oder durch eine Kautionsversicherung wie Swisscautionen24 gestellt. In beiden Fällen bleibt die Mieter:in für Schäden und ausstehende Mieten verantwortlich.